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Ständerat und Nationalrat unterstützen umstrittene Flugticketabgabe

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Einführung einer Flugticketabgabe im Rahmen des revidierten CO2-Gesetzes zugestimmt. Auf Tickets für kommerzielle Passagierflüge soll somit eine Abgabe zwischen 30 und 120 Franken erhoben werden, je nach Distanz und Klasse. Die Anwendbarkeit der Flugticketabgabe am binationalen EuroAirport ist derzeit noch ungewiss.


Nach dem Ständerat hat am 10. Juni 2020 auch der Nationalrat der Einführung einer Flugticketabgabe zugestimmt. Auf Tickets für kommerzielle Passagierflüge soll eine Abgabe zwischen 30 und 120 Franken erhoben werden, je nach Distanz und Klasse. Dabei handelt sich um eine modifizierte Lenkungsabgabe. Es sollen jene belohnt werden, die wenig oder gar nicht fliegen. Etwa die Hälfte der Einnahmen soll an die Bevölkerung zurückerstattet werden. Teilweise sollen die Einnahmen auch der Forschung und Entwicklung erneuerbarer Flugtreibstoffe zugutekommen. Auch Flüge mit Privatjets sind von der Abgabe betroffen. Pro abgehenden Flug aus der Schweiz soll sie zwischen 500 und 5000 Franken betragen, abhängig von der Grösse des Flugzeugs. Die Anwendbarkeit der Flugticketabgabe am binationalen EuroAirport ist derzeit aber noch ungewiss. Da er auf französischem Territorium liegt, kommt prinzipiell französisches Recht zur Anwendung.


Gilt die Flugticketabgabe auch für den binationalen EuroAirport?

Gewisse Parlamentarier forderten daher, dass die Flugticketabgabe erst dann in Kraft tritt, wenn sie an allen Flughäfen erhoben werden kann - also auch am EuroAirport - da sonst der Wettbewerb verzerrt würde. Im Schweizer Sektor gibt es laut dem Bundesamt für Justiz keine Einführungsprobleme, da dieser dem schweizerischen Steuerregime untersteht. Für den französischen Sektor kündigt der Bundesrat das Gespräch mit den französischen Behörden an. Gewisse Akteure beurteilen die Situation weniger optimistisch als der Bundesrat. Sie erwarten vielmehr sehr zähe Verhandlungen, da sie davon ausgehen, dass der Flughafen Basel-Mulhouse sich mit allen Mitteln wehren wird, damit man im innerfranzösischen Wettbewerb gegenüber Strassburg oder Lyon nicht schlechter dasteht. Weiter wird von diesen Kreisen angeführt, dass Frankreich nicht gewillt sein wird, den zuletzt mühsam angepassten Staatsvertrag schon wieder zu ändern. “Es muss rasch geklärt werden, ob die Flugticketabgabe am gesamten EuroAirport angewendet werden kann. Keinesfalls darf es zu Wettbewerbsnachteilen für den Schweizer Sektor am EuroAirport kommen”, so Dr. Sebastian Deininger, Leiter Verkehr, Raumplanung, Energie und Umwelt der Handelskammer beider Basel.


Und was passiert in der EU?

In Europa ist der Wettbewerb um Ticketabgaben bereits in vollem Gange, denn es gibt keine EU-weite Regulierung. Jedes EU-Land kann seine eigenen Ticketsteuern einführen. Dies führt dazu, dass sich die EU-Staaten gezwungen sehen, die Ticketsteuern kontinuierlich an die sich stetig ändernde Konkurrenzsituation anzupassen. So hat die Niederlande auf dem Amsterdamer Flughafen eine Abgabe eingeführt und diese als Reaktion auf die deutschen Konkurrenz kurz nach Einführung wieder aufgehoben. Österreich hat in Wien die Zuschläge reduziert, nachdem zu viele Passagiere ins nahe Bratislava fuhren, um dort von günstigeren Flugpreisen zu profitieren. «Dies zeigt, dass eine Flugticketabgabe - wenn überhaupt - international koordiniert angegangen werden muss. Nationale Alleingänge schaden dem Standort und führen zu unerwünschten Effekten, wie dem Ausweichen auf grenznahe Flughäfen im Ausland, was zu stärkerem Verkehrsaufkommen führt», sagt Dr. Deininger.



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