Die Unterzeichnung des Staatsvertrags
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Für den Betrieb eines zweistaatlichen Flughafens war es notwendig, eine juristische Grundlage zu schaffen, denn ein Gebietsabtausch kam nicht in Frage. Die Verhandlungen gestalteten sich im Gegensatz zum Bau des provisorischen Flughafens als langwierig und zäh und waren entsprechend komplex. Etabliert wurde eine öffentlich-rechtliche französisch-schweizerische Gesellschaft nach internationalem Recht. Im Staatsvertrag und seinen Anhängen festgehalten werden unter anderem Zuständigkeiten, Grenzfragen, Zollfragen, Organisation und Rahmenbedingungen. Sie haben unbefristete Dauer und sind mit der Möglichkeit der Anpassung ausgestattet. Der Vertrag wurde schliesslich am 4. Juli 1949 in Bern unterzeichnet.





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